Mitgliedsbeitrag – Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen!

Die von unseren Mitgliedern bezahlten (einmaligen) Mitgliedsbeiträge unterliegen dem Umsatzsteuersatz von 20 % – jene Mitglieder, die ihre Photovoltaikanlagen gewerblich betreiben bzw. alle unternehmerisch tätigen Mitglieder können daher vom bezahlten Mitgliedsbeitrag die darin enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Wir verschicken…

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