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Was sind Energiegemeinschaften?

Image by AbsolutVision

Hier gibt's Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Rund um Verein & Mitgliedschaft

  • An einer Energiegemeinschaft dürfen sowohl Privatpersonen, Klein- und Mittelbetriebe (bis 250 Mitarbeiter) und Gemeinden teilnehmen

  • Nein, der bisherige Stromlieferant bleibt erhalten, der nicht von der Gemeinschaft lieferbare Strom wird weiter über den bisherigen Stromlieferanten bezogen

  • Nein, der Mitgliedsbeitrag wird nur einmalig beim Eintritt in den Verein fällig. Sonstige Kosten für die Mitgliedschaft fallen nicht an.

Rund um die Abrechnung

  • Derzeit werden die Lastschriften bzw. Gutschriften vierteljährlich durchgeführt - es ist allerdings vorgesehen, ab dem 1.1.2025 auf eine monatliche Verrechnung umzustellen

  • Als Basis wird der Preis der OeMAG zum Ende eines Quartals verwendet. Für Lieferanten werden 2 Cent/kWh aufgeschlagen. Bei unseren Kunden werden 4 Cent/kWh dazugerechnet. Die Differenz von 2 Cent/kWh dient zur Abdeckung der Kosten des Vereins, vor allem für die Kosten der Abwicklung durch unseren Softwarepartner.

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