Hinweis für Privatkunden: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungszeitraum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Kosten für nicht eingelöste Einzüge werden an den Zahlungspflichtigen weiterverrechnet!